Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Österreich steuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf einen Steuerabsetzbetrag, der Ihre Einkommensteuer senkt. Dieser Steuerabsetzbetrag heißt Verkehrsabsetzbetrag und soll die Kosten für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte pauschal abdecken.
Was ist der Verkehrsabsetzbetrag?
Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihre Einkommensteuer kürzt. Das bedeutet, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen, wenn Sie den Verkehrsabsetzbetrag bekommen. Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch von Ihrem Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Er beträgt 421 Euro pro Jahr (bis 2022: 400 Euro). Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, wie weit Ihre Wohnung von Ihrer Arbeitsstätte entfernt ist oder welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Er wird zusätzlich zum Pendlerpauschale gewährt, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Er kann nur einmal pro Jahr beansprucht werden, auch wenn Sie mehrere Dienstverhältnisse haben.
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 690 Euro, wenn das Einkommen 12.200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag vermindert sich zwischen einem Einkommen von 12.200 Euro und 13.000 Euro gleichmäßig einschleifend auf 400 Euro.
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
In der Veranlagung 2022 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 650 Euro (Zuschlag), wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen 16.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 16.000 Euro und 24.500 Euro gleichmäßig einschleifend auf null. Eine Berücksichtigung des Zuschlages erfolgt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Wie wird der Verkehrsabsetzbetrag berechnet?
Der Verkehrsabsetzbetrag wird von Ihrem Arbeitgeber automatisch bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Er wird von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und verringert Ihre Lohnsteuer um den gleichen Betrag. Er wird monatlich mit einem Zwölftel (35,08 Euro bzw. 33,33 Euro) abgerechnet. Wenn Ihr Dienstverhältnis nicht das ganze Jahr besteht, wird der Verkehrsabsetzbetrag anteilig gewährt. Das heißt, dass Sie für jeden Monat, in dem Sie arbeiten, ein Zwölftel des Verkehrsabsetzbetrags bekommen. Wenn Sie mehrere Dienstverhältnisse haben, wird der Verkehrsabsetzbetrag nur einmal gewährt. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mitteilen, bei welchem Dienstverhältnis Sie den Verkehrsabsetzbetrag beanspruchen wollen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Verkehrsabsetzbetrag?
Der Verkehrsabsetzbetrag gilt für alle Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte, die im Zusammenhang mit Ihrem Dienstverhältnis stehen. Ihre Wohnung muss der Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses sein, das heißt der Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten und Ihre familiären und gesellschaftlichen Beziehungen haben. Ihre Arbeitsstätte muss der Ort sein, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend ausüben. Das kann auch ein wechselnder Ort sein, zum Beispiel bei Außendienstmitarbeitern oder Bauarbeitern. Die Fahrten müssen regelmäßig erfolgen, das heißt mindestens an einem Tag pro Woche oder an 15 Tagen pro Jahr.