Steuerabsetzbeträge sind Beträge, die von der Einkommensteuer abgezogen werden können, um die Steuerlast zu verringern. Es gibt verschiedene Arten von Steuerabsetzbeträgen, je nach persönlichen Umständen und Einkommenshöhe:
Steuerabsetzbetrag | Höhe 2023 |
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Alleinverdienerabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind und jedes weitere: +232 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind und jedes weitere: +232 Euro |
Familienbonus Plus | bis zu 2.000,16 Euro pro Kind unter 18 Jahren, bis zu 650,16 Euro pro Kind über 18 Jahren |
Kindermehrbetrag | 550 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,79 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,19 Euro pro Kind |
Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro pro Jahr |
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (mit Einschleifregelung) | bis zu 684 Euro pro Jahr |
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag (mit Einschleifregelung) | bis zu 726 Euro pro Jahr |
Pendlereuro | grundsätzlich 2 Euro pro km (im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer) |
Pensionistenabsetzbetrag (Grundbetrag mit Einschleifregelungen) | bis zu 868 Euro pro Jahr |
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag (mit Einschleifregelung) | bis zu 1.278 Euro pro Jahr |
Unterhaltsabsetzbetrag | 31,00 bis 62,00 Euro |
Teuerungsabsetzbetrag | bis zu 500 Euro |