Besteht Anspruch auf ein Pendlerpauschale, dann steht auch ein Pendlereuro zu. Der Pendlereuro beträgt zwei Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro Kalenderjahr und ist aus dem Pendlerrechner ersichtlich. Zur Abgeltung der erhöhten Treibstoffkosten steht in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 zusätzlich 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.
Um den korrekten Jahresbetrag für Pendlerpauschale und Pendlereuro zu ermitteln, können Sie die Berechnungshilfe L 34a benutzen.