Wenn Sie drei oder mehr Kinder haben, können Sie einen besonderen Zuschlag zur Familienbeihilfe beantragen: den Mehrkindzuschlag. Dieser soll Ihnen helfen, die höheren Kosten für eine große Familie zu decken. In diesem Artikel erfahren Sie, was der Mehrkindzuschlag ist, wer ihn bekommen kann und wie Sie ihn beantragen können.
Was ist Mehrkindzuschlag und wer kann ihn bekommen?
Der Mehrkindzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Eltern mit drei oder mehr Kindern, die Familienbeihilfe beziehen. Er beträgt monatlich 21,20 Euro (20 Euro bis 2022) für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Um den Mehrkindzuschlag zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben mindestens drei Kinder, für die Sie Familienbeihilfe beziehen.
- Ihr zu versteuerndes Familieneinkommen im vorangegangenen Kalenderjahr hat 55.000 Euro nicht überschritten.
- Wenn Sie mit dem anderen Elternteil nicht zusammenleben, müssen Sie sich einigen, wer den Mehrkindzuschlag erhält.
Wie kann man Mehrkindzuschlag beantragen ?
Der Mehrkindzuschlag wird in der Regel bei der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie ihn im Rahmen Ihrer Steuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen müssen. Dafür müssen Sie das Formular L1 ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen beilegen. Sie können Ihre Steuererklärung auch online über FinanzOnline abgeben.
Sie können den Mehrkindzuschlag jederzeit beantragen, aber rückwirkend wird er nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Wie hoch ist der Mehrkindzuschlag und wann wird er gezahlt?
Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 21,20 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Er wird jedoch nicht monatlich ausgezahlt, sondern einmal jährlich im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung.
Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Das heißt, dass Sie den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2023 auf Basis Ihres Einkommens von 2022 erhalten.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Frühjahr des Folgejahres, nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben.
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger mit vier Kindern, für die er Familienbeihilfe bezieht, beantragt den Mehrkindzuschlag 2023 im Rahmen der Veranlagung 2022. Der Steuerpflichtige hat im Jahr 2022 ein Einkommen von 25.000 Euro, die (Ehe)Partnerin ein Einkommen in der Höhe von 28.000 Euro, das ergibt ein Familieneinkommen von 53.000 Euro. Da die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Steuerpflichtige oder dessen (Ehe)Partnerin den Mehrkindzuschlag beantragen.