Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast von Familien mit Kindern direkt reduziert. Er gilt ab dem Jahr 2019 und ersetzt den bisherigen Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch der Familienbonus Plus ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie er beantragt und aufgeteilt werden kann und welche Besonderheiten es gibt.
Höhe des Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus beträgt von Jänner 2019 bis Dezember 2021 125 Euro monatlich (1.500 Euro jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 41,68 Euro monatlich (500 Euro jährlich) zu, wenn für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird.
Ab Jänner 2022 erhöht sich der Familienbonus Plus auf 166,68 Euro monatlich (2.000 Euro jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag und auf 54,18 Euro monatlich (650 Euro jährlich) pro Kind nach dem 18. Geburtstag.
Der Familienbonus Plus kann für jedes Kind höchstens einmal zur Gänze berücksichtigt werden und reduziert die zu zahlende Einkommensteuer höchstens auf null.
Voraussetzungen für den Familienbonus Plus
Grundsätzlich steht der Familienbonus Plus nur dann zu, wenn für das Kind österreichische Familienbeihilfe bezogen wird. Die Familienbeihilfe ist im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geregelt. Wird vom Finanzamt in Österreich eine Ausgleichs- oder Differenzzahlung gewährt, gilt dies auch als Bezug von Familienbeihilfe.
Wohnt das Kind in Österreich und sind die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung dem Grunde nach erfüllt, steht der Familienbonus Plus auch zu.
Wenn Sie in Österreich arbeiten und Ihr Kind wohnt im EU- oder EWR-Ausland oder in der Schweiz und die Voraussetzungen für eine Differenzzahlung sind dem Grunde nach erfüllt, dann steht der Familienbonus Plus auch dann zu, wenn die Familienleistungen im Ausland höher sind und die Differenzzahlung daher betragsmäßig null beträgt.
Wird bei volljährigen Kindern die Familienbeihilfe direkt auf das Konto des Kindes überwiesen, bleibt für die Beantragung des Familienbonus Plus der Elternteil Familienbeihilfenberechtigter bzw. -berechtigte.
Wenn der Anspruch auf Familienbeihilfe dem Kind selbst zusteht (z. B. behinderte Kinder mit eigenständigem Haushalt, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten), steht der Familienbonus Plus nicht zu.
Beantragung des Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung.
Um den Familienbonus Plus monatlich über die Lohnverrechnung zu erhalten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin eine Erklärung abgeben (Formular E 30). Diese Erklärung gilt grundsätzlich bis zum Widerruf oder bis zur Änderung der Verhältnisse.
Um den Familienbonus Plus jährlich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung zu erhalten, müssen Sie ihn in Ihrer Steuererklärung beantragen (Formular L 1). Dies können Sie bis zu fünf Jahre rückwirkend tun.
Aufteilung des Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Aufteilung ist frei wählbar und kann für jedes Kind individuell festgelegt werden. Die Aufteilung gilt grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr, es sei denn, es ändern sich die Verhältnisse (z.B. Trennung).
Die möglichen Aufteilungsvarianten sind:
- Ein Elternteil beantragt 100 Prozent
- Beide Elternteile beantragen je 50 Prozent
Der Familienbonus Plus gebührt dem unterhaltsleistenden Elternteil nur für die Anzahl an Monaten, für die der Unterhaltsabsetzbetrag gebührt (weil der Unterhalt tatsächlich in der gerichtlich oder behördlich festgelegten Höhe bzw. die Regelbedarfssätze geleistet wurde).
Aufteilung des Familienbonus Plus bei getrennt lebenden
Eltern, wenn die Unterhaltsverpflichtung NICHT in vollem
Umfang erfüllt wurde:
Wurde die Unterhaltsverpflichtung im Jahr 2022 nicht im vollen Umfang erfüllt, kann der Familienbonus Plus nicht mit der Beilage L 1k beantragt werden. Bitte verwenden Sie in diesem Fall die Beilage L 1k-bF, da eine monatliche Betrachtung erforderlich ist. Wurde die Unterhaltsverpflichtung im Jahr 2022 nicht erfüllt – also wenn die/ der Unterhaltsverpflichtete überhaupt keine Zahlungen und auch keinen Naturalunterhalt leistete, ist der Familienbonus Plus unter Punkt 3.1 des Formulars L 1k zu beantragen. In diesem Fall steht der/ dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu und die/ der Familienbeihilfenbezieher/in kann den ganzen Familienbonus Plus beantragen oder diesen mit
einem neuen (Ehe)Partner aufteilen.
Beispiel 1 – Unterhalt wird vollständig gezahlt: A muss monatlich 400 Euro Unterhalt für seine Tochter zahlen und kommt diesen Zahlungen im Jahr 2022 korrekt monatlich nach, d. h. A zahlte 12 × 400 € = 4.800 € A hat das Formular L 1k unter Punkt 4.1 wie folgt auszufüllen: • Insgesamt im Jahr 2022 geleistete Unterhaltszahlungen: 4.800 € • Höhe der monatlichen Unterhaltsverpflichtung: 400 € Auch den Familienbonus Plus kann A mit der Beilage L 1k beantragen, unter Punkt 3.2.
Beispiel 2 – Unterhalt wird nicht vollständig gezahlt: B muss monatlich 300 Euro Unterhalt für seine Tochter zahlen. B kommt seinen Zahlungen nur unregelmäßig nach und leistet den Unterhalt 2022 nicht vollständig, in Summe bezahlte er im Jahr 2022 2.600 Euro. B hat das Formular L 1k unter Punkt 4.1 wie folgt auszufüllen: • Insgesamt im Jahr 2022 geleistete Unterhaltszahlungen: 2.600 € • Höhe der monatlichen Unterhaltsverpflichtung: 300 € Den Familienbonus Plus kann B mit der Beilage L 1k-bF (unter Punkt 3) beantragen, da B der Unterhaltsabsetzbetrag und der Familienbonus Plus nur für 8 Monate zustehen. (Berechnung: 2.600 € / 300 € = 8,67; das Ergebnis ist auf eine ganze Zahl abzurunden und ergibt die Anzahl der Monate, für die der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht).
Beispiel 3 – Trennung der Eltern im Jahr 2022: C trennt sich von seiner Frau Ende Juli 2022. Er muss ab August 2022 monatlich 400 Euro Unterhalt für seinen Sohn zahlen und zahlt diese 400 Euro auch von August bis Dezember jedes Monat, d. h. C zahlte 5 × 400 € = 2.000 € C hat das Formular L 1k unter Punkt 4.1 wie folgt auszufüllen: • Insgesamt im Jahr 2022 geleistete Unterhaltszahlungen: 2.000 € • Höhe der monatlichen Unterhaltsverpflichtung: 400 € Den Familienbonus Plus kann C mit der Beilage L 1k-bF (unter Punkt 3) beantragen, da sich die familiären Verhältnisse geändert haben, die eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus erforderlich machen. Auch seine Exfrau hat den Familienbonus Plus mit der Beilage L 1k-bF (unter Punkt 3) zu beantragen.
Kann der Antrag auf den Familienbonus Plus auch
zurückgezogen werden?
Ja, der Antrag kann auch zurückgezogen werden. Dies ist für bis zu fünf Jahre
möglich, nachdem der Einkommensteuerbescheid, in dem Ihnen der Familienbonus Plus gewährt wurde, rechtskräftig geworden ist (nachträglicher Verzicht).
Dies kann dann von Vorteil sein, wenn sich herausstellt, dass Sie nicht so viel
Einkommensteuer zahlen, dass sich der Familienbonus Plus (in voller Höhe)
auswirken kann, die andere anspruchsberechtigte Person aber schon.
Wohnsitzstaat des Kindes
In der Beilage L 1k unter Punkt 2.6 ist jedenfalls der Wohnsitzstaat des Kindes
anzugeben und zwar indem Sie das jeweilige Kfz-Nationalitätszeichen eintragen. Lebte das Kind das ganze Jahr 2022 in Österreich, dann ist hier A
einzutragen. Für Deutschland ist D anzugeben, für Ungarn H, für die Slowakei
SK, für Tschechien CZ, für Liechtenstein FL, für die Schweiz CH, für Italien I,
für Slowenien SLO etc.
Wichtig Wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben, ist der Familienbonus Plus – auch wenn Sie ihn bereits beim Arbeitgeber beantragt haben – nochmal zu beantragen, da es sonst zu einer ungewollten Nachzahlung kommen kann. Sie können in der Arbeitnehmerveranlagung auch eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragen.