Alleinerziehende haben es oft nicht leicht, finanziell über die Runden zu kommen. Neben den Kosten für die Kinderbetreuung, die Miete und den Lebensunterhalt müssen sie auch noch Steuern zahlen. Zum Glück gibt es in Österreich eine steuerliche Entlastung für Alleinerziehende: den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB). In diesem Artikel erfahren Sie, was der AEAB ist, wer ihn bekommt, wie hoch er ist und wie man ihn beantragen kann.
Was ist der Alleinerzieherabsetzbetrag?
Der Alleinerzieherabsetzbetrag ist ein Absetzbetrag, der von der Einkommensteuer abgezogen wird. Er soll Alleinerziehenden einen finanziellen Ausgleich für die höhere Belastung durch die Kindererziehung bieten. Der AEAB ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt und beträgt für ein Kind 520 Euro, für zwei Kinder 704 Euro und für drei Kinder 936 Euro. Für jedes weitere Kind kommen weitere 232 Euro dazu. Diese Beträge gelten für das Jahr 2023 und wurden um 5,2 Prozent erhöht. Der AEAB steht grundsätzlich dann zu, wenn ein Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 3 EStG 1988 für mehr als sechs Monate besteht.
Wie hoch ist der Alleinerzieherabsetzbetrag?
Der AEAB richtet sich nach der Zahl der Kinder, für die mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde. Die folgende Tabelle zeigt die Höhe des AEAB pro Jahr je nach Anzahl der Kinder:
Anzahl der Kinder | AEAB pro Jahr |
---|---|
1 | 520 Euro |
2 | 704 Euro |
3 | 936 Euro |
jedes weitere | +232 Euro |
Wer bekommt den Alleinerzieherabsetzbetrag?
Anspruchsberechtigt für den AEAB ist ein Alleinerziehender, der mehr als sechs Monate pro Jahr nicht verheiratet ist oder in einer Gemeinschaft lebt, die der Ehe gleichkommt und darüber hinaus für mindestens ein Kind Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Der Anspruch auf Familienbeihilfe muss dabei für mindestens sieben Monate bestehen. Der AEAB steht immer nur einer Person zu.
Wie kann man den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen?
Der AEAB wird in der Regel automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt, wenn man dem Arbeitgeber eine Kopie des Bescheides über die Familienbeihilfe vorlegt. Wenn man mehrere Arbeitgeber hat oder neben dem Arbeitslohn noch andere Einkünfte bezieht, muss man den AEAB bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dazu muss man das Formular L1 ausfüllen und bei dem zuständigen Finanzamt einreichen. Wenn man geringe Einkünfte hat und keine Steuern zahlt, kann man sich den AEAB auch auszahlen lassen. Dazu muss man das Formular L1a ausfüllen und bei dem zuständigen Finanzamt einreichen
Was ist derUnterschied zwischen Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag?
Der Unterschied zwischen Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag ist, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag für Paare mit mindestens einem Kind gilt, bei denen nur ein Elternteil der Hauptverdiener ist, während der Alleinerzieherabsetzbetrag für unverheiratete Eltern oder tatsächliche Alleinerzieher gilt. Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist an eine Einkommensgrenze für den Partner gebunden, die relativ niedrig ist und eine Anpassung an die Inflation vorsieht. Der Alleinerzieherabsetzbetrag ist nicht an eine Einkommensgrenze gebunden, sondern setzt voraus, dass der Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, für das er Familienbeihilfe bezieht, nicht in einer Partnerschaft lebt. Beide Absetzbeträge richten sich nach der Anzahl der Kinder und sind erstattungsfähig, wenn die Lohnsteuer niedriger ist als der Absetzbetrag.